Alexander Forschner
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Tätigkeitsschwerpunkte

 - Familienrecht

 - Markenrecht

 - Verwaltungsrecht

 - Mietrecht

 

 

 

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die rechtlichen Verhältnisse von Ehepartnern, Verwandtschaft und Lebenspartnerschaften.

 

Rechtsanwalt Forschner bearbeitet für Sie alle klassischen familienrechtlichen Streitigkeiten wie Ehescheidungen, Unterhalt oder Sorge- und Umgangsrechtsverfahren.

 

Darüber hinaus berät Sie Rechtsanwalt Forschner beim Abschluss von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen zur Vermeidung von langwierigen und emotionalen Rechtsstreiten vor den Gerichten. Der Gesetzgeber regelt im BGB noch weitgehend die klassische Einverdienerehe, bei der ein Lebenspartner den Unterhalt durch Arbeit verdient und der andere Ehepartner den Haushalt führt und die Kinder erzieht.

 

 

 

Markenrecht

Eine Marke ist gemäß § 3 MarkenG ein Zeichen, das geeignet ist, die Ware oder Dienstleistung eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.

 

Eine Marke kann ein Wort, ein Zeichen oder eine Mischung aus Wort und Bild sein. Viele Unternehmen benutzen Marken als wichtigstes Mittel des Marketings.

 

Rechtsanwalt Forschner unterstützt Sie bei der Anmeldung Ihrer Marke beim Deutschen oder Europäischen Markenamt. Mit dem Eintrag Ihrer Marke schützen Sie sich vor der Konkurrenz, die Ihren guten Namen in unzulässiger Weise nutzt.

 

Rechtsanwalt Forschner erstellt außerdem Abmahnungen bzw. verteidigt Sie im Falle einer Abmahnung durch ein Unternehmen.

 

 

 

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht befasst sich mit Ansprüchen und Streitigkeiten gegen den Staat und seine Behörden. Die Staatsverwaltung ist die Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch die Organe des Staates.

 

Als Bürger können Sie auf vielfältige Weise mit den Behörden in Konflikt gelangen. Beispielsweise möchte Ihr Nachbar ein neues Haus errichten, welches Ihnen vollständig das Sonnenlicht nimmt.

 

Rechtsanwalt Forschner ist für Sie insbesondere auf den Gebieten des Bau-, Ausländer-, Jagd-, Polizei- und öffentlichen Dienstrecht tätig. Auch im Verwaltungsgericht gilt es durch Verhandlungen mit den Behörden und beteiligten Dritten Gerichtsverfahren schon im Vorfeld zu vermeiden.

 

 

 

Mietrecht

Gegenstand des Mietrechts sind alle Fragen, die sich um einen Mietvertrag und dessen Beendigung befassen.

 

Rechtsanwalt Forschner vertritt Sie in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Mietstreitigkeiten, z.B. bei Räumungsklagen oder bei Mängeln der vermieteten Wohnung.

 

Außerdem berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Forschner als Hausverwalter oder Wohnungseigentümern in Fragen des WEG-Gesetzes.